Rechtssichere Website 2026: Impressum, Datenschutz, Cookie-Banner und Barrierefreiheit
Es gibt gesetzliche Pflichtangaben, die auf einer deutschen Firmenwebsite nicht fehlen dürfen: ein vollständiges Impressum, eine Datenschutzerklärung, in den meisten Fällen ein korrekt funktionierender Cookie-Banner — und seit 2025 kommt für viele auch die Barrierefreiheit dazu. Das klingt nach trockener Bürokratie, und ehrlich gesagt: Das ist es auch. Aber es ist Bürokratie, die richtig teuer werden kann, wenn man sie ignoriert. Abmahnungen wegen fehlerhafter Websites sind in Deutschland ein eigenes Geschäftsmodell, und die Rechnungen fangen bei ein paar hundert Euro an und hören bei mehreren tausend nicht auf.
Ich baue seit 2009 Websites und sehe bei fast jedem Projekt, das ich übernehme, dieselben Fehler. Hier ist, was Sie 2026 für eine rechtssichere Website wirklich brauchen — ohne Juristendeutsch.
Das Impressum: Pflicht für praktisch jede geschäftliche Website
Sobald Ihre Website geschäftlichen Zwecken dient — und das tut sie als Firmenwebsite per Definition — brauchen Sie ein Impressum. Die Rechtsgrundlage ist heute § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das 2024 das alte Telemediengesetz abgelöst hat. Falls in Ihrem Impressum noch „gemäß § 5 TMG“ steht: Das ist einer der häufigsten veralteten Textbausteine überhaupt. Kein Weltuntergang, aber ein Zeichen, dass die Seite lange niemand angefasst hat.
Rein muss im Kern:
- Name und Anschrift (ein Postfach reicht nicht — es muss eine ladungsfähige Adresse sein)
- Bei Firmen: Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Handelsregister und Registernummer
- Kontaktmöglichkeit: E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
- Bei bestimmten Berufen (Ärzte, Anwälte, Handwerk mit Kammerpflicht): Kammer, Berufsbezeichnung, Aufsichtsbehörde
Wichtig: Das Impressum muss von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Der übliche Link im Footer erfüllt das. Ein Impressum, das nur in der App oder als PDF versteckt ist, erfüllt es nicht.
Die Datenschutzerklärung: Nicht kopieren, sondern anpassen
Die DSGVO verlangt, dass Sie Besucher darüber informieren, welche Daten Ihre Website erhebt und was damit passiert. Und hier liegt der häufigste Denkfehler: „Ich erhebe doch gar keine Daten.“ Doch, tun Sie. Praktisch immer.
Ihr Hoster speichert Server-Logs mit IP-Adressen. Ihr Kontaktformular überträgt personenbezogene Daten. Wenn Sie Google Fonts, Google Maps, YouTube-Videos oder Analytics eingebunden haben, fließen Daten an Dritte — teils in die USA. All das muss in der Datenschutzerklärung stehen.
Der klassische Fehler: Man kopiert die Datenschutzerklärung von einer anderen Website oder lässt sich vor Jahren mal eine generieren und fasst sie nie wieder an. Dann steht da etwas über Matomo, obwohl längst Google Analytics läuft — oder umgekehrt. Eine Datenschutzerklärung, die nicht zur tatsächlichen Technik der Website passt, ist fast so schlecht wie gar keine.
Praxis-Tipp: Es gibt solide Generatoren (etwa von Anwaltskanzleien wie Dr. Schwenke oder eRecht24), die für Standard-Websites gut funktionieren. Aber: Der Generator ist nur so gut wie Ihre Angaben. Sie müssen wissen, welche Dienste auf Ihrer Website tatsächlich laufen. Genau daran scheitert es meistens.
Der Cookie-Banner: Das am häufigsten falsch umgesetzte Element im deutschen Web
Kurz zur Rechtslage: Technisch notwendige Cookies (Warenkorb, Login, Spracheinstellung) brauchen keine Einwilligung. Alles andere — Tracking, Analytics, Marketing-Pixel, viele eingebettete Dienste — braucht eine aktive, freiwillige Einwilligung, bevor die Daten fließen. Geregelt ist das im TDDDG und der DSGVO.
Und jetzt die unbequeme Wahrheit: Die Mehrheit der Cookie-Banner da draußen ist fehlerhaft. Die typischen Fehler:
- Der Banner lädt Tracking, bevor jemand geklickt hat. Das kann jeder mit den Browser-Entwicklertools in 30 Sekunden nachprüfen — und Abmahner tun genau das.
- „Ablehnen“ ist versteckt oder fehlt. Ein großer grüner „Akzeptieren“-Button und ein grauer Mini-Link „Einstellungen“ — diese Dark Patterns gelten als unzulässig. Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen.
- Der Banner ist da, aber mit nichts verbunden. Ein Klassiker bei Billig-Websites: Der Banner ist reine Dekoration, die Cookies laufen unabhängig davon. Das ist schlimmer als gar kein Banner, weil es Rechtskonformität vortäuscht.
Und die Frage, die mir am zweithäufigsten gestellt wird: „Brauche ich überhaupt einen Cookie-Banner?“ Ehrliche Antwort: Nicht unbedingt. Wenn Ihre Website ohne Tracking, ohne Google-Dienste und ohne Marketing-Pixel auskommt, brauchen Sie keinen. Eine schnelle statische Website mit lokal eingebundenen Schriften und ohne Analytics kommt komplett ohne Banner aus — und wirkt auf Besucher nebenbei deutlich angenehmer. Weniger Technik von Drittanbietern heißt weniger Rechtsrisiko. Das ist einer der Gründe, warum ich Kunden oft von überladenen Setups abrate.
Was 2026 zusätzlich auf dem Radar sein sollte: Barrierefreiheit
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft nicht jede Website, aber mehr, als viele denken: Wer online Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft — also etwa Shops oder Websites mit Online-Terminbuchung —, muss die Website barrierefrei gestalten. Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern und 2 Mio. € Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen, aber die Richtung ist klar: Barrierefreiheit wird vom Nice-to-have zur Pflicht. Wer jetzt neu baut, sollte das gleich mitdenken — nachrüsten ist immer teurer.
Die 5-Minuten-Selbstprüfung
Nehmen Sie sich Ihre eigene Website vor und prüfen Sie:
- Steht im Impressum noch „TMG“? → veraltet, auf DDG aktualisieren
- Ladungsfähige Adresse, E-Mail und Telefon vorhanden?
- Passt die Datenschutzerklärung zu den Diensten, die tatsächlich laufen?
- Erscheint der Cookie-Banner vor dem Laden von Tracking — und gibt es einen gleichwertigen Ablehnen-Button?
- Google Fonts lokal eingebunden? (Die Einbindung direkt von Google-Servern war Gegenstand einer ganzen Abmahnwelle)
Wenn Sie bei einem Punkt unsicher sind, gilt: lieber einmal prüfen lassen als einmal abgemahnt werden.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Impressum, wenn ich nur eine kleine Website habe? Ja. Die Größe spielt keine Rolle — sobald die Website geschäftlich ist, gilt die Impressumspflicht.
Reicht ein kostenloser Datenschutz-Generator? Für Standard-Websites meist ja — vorausgesetzt, Sie geben korrekt an, welche Dienste laufen, und aktualisieren die Erklärung bei jeder Änderung an der Website.
Brauche ich immer einen Cookie-Banner? Nein. Ohne Tracking und Drittanbieter-Dienste ist kein Banner nötig. Viele Websites hätten mit schlankerer Technik das Problem gar nicht erst.
Was kostet eine Abmahnung? Je nach Fall einige hundert bis mehrere tausend Euro — plus der Aufwand, die Website kurzfristig nachbessern zu müssen. Vorbeugen ist in jedem Fall billiger.
Meine Website hat der Vorgänger-Dienstleister gebaut. Wer haftet? Verantwortlich ist der Betreiber der Website — also Sie. Deshalb: nicht blind darauf verlassen, dass „das schon gemacht wurde“.
Fazit
Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Handling sind keine Raketenwissenschaft, aber sie müssen zur tatsächlichen Technik Ihrer Website passen — und genau da hapert es in der Praxis. Mein Rat: Einmal sauber aufsetzen, bei jeder Änderung an der Website mitdenken, und im Zweifel schlanke Technik wählen, die das Problem gar nicht erst schafft.
Unsicher, ob Ihre Website rechtlich sauber aufgestellt ist? Im kostenlosen Erstgespräch schaue ich mir Ihre Seite an und sage Ihnen offen, wo es hakt — ohne Panikmache und ohne Verkaufsdruck.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Anwalt.